Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch Ausfüllen des Anmeldeformulars auf https://app.calvah.dev (Einrichtung eines Benutzerkontos) unterwerfen Sie sich den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die deutsche Fassung dieser Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen ist maßgeblich. Die englische Version dient lediglich der Information.

1. Vertragsgegenstand

Die Kollektiv MFG GmbH (in der Folge auch: Provider) erbringt für ihre Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Unternehmenssoftware. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software “Calvah” (in der Folge kurz: Software) des Providers zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting).

2. Art und Umfang der Leistungen

  1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software “Calvah” in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. 
  2. Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie entsprechende Weiterentwicklungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers unter: www.calvah.com
  3. Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigten Moderator:innen der Software nach den auf der Website des Providers (www.calvah.com) genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Der Provider erhöht oder reduziert automatisch dem Kunden nach erfolgreichen Vertragsschluss unverzüglich die entsprechende Anzahl der berechtigten Moderator:innen.
  4. Weiterhin übermittelt der Provider dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation ist zudem jederzeit während der Nutzung der Software einsehbar und kann in einem gängigen Format heruntergeladen werden. 
  5. Der Provider kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. und wird diese durch laufende Updates und Upgrades erweitern. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Bei notwendigen Aktualisierungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung durch den Provider an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
  6. Eine Anpassung auf individuelle Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart. 

 

3. Nutzungsrechte an der Software

  1. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
  2. Der Provider räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages an der jeweils aktuellsten Version für die vertraglich festgelegte Anzahl an Moderator:innen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Dokumentationen mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen ein. 
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit durch ggf, eigenes Personal vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
  4. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen, unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung, verantwortlich. 
  5. Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der Software selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der Software erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen. 

 

4. Data Hosting

  1. Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden davon rechtzeitig verständigen, ggf. weiteren Speicherplatz bestellen und diesen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Sollte der Speicherplatz ausgeschöpft sein, werden keine weiteren Daten mehr gespeichert. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. 
  2. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. 
  3. Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponente prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
  4. Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich. 
  5. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

5. Wartungsbedingungen und Kundenservice

  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  2. Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Störungsmeldungen werden schnellstmöglich behoben. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
  3. Der Provider ermöglicht Anfragen und Fehlermeldungen über die Email Adresse: support@calvah.com. Anfragen und Fehlermeldungen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software werden so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage oder Fehlermeldung schriftlich oder telefonisch beantwortet. 
  4. Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von 99,5 % ab Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist die Account-Registrierung des Kunden.
  5. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind Messung des Rechenzentrums maßgeblich.
  6. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die unter der Website aufgeführten Kontaktdaten zu melden. Eine Störungsmeldung und – behebung ist zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten (Montag-Freitag, 10-12 Uhr und 13-16 Uhr) möglich -ausgenommen bundesweite Feiertage. 
  7. Schwerwiegende Störungen, die eine Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion nicht möglich machen, wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen zwei Stunden ab Eingang der Störungsmeldung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der Provider den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
  8. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeit behoben (Behebungszeit)
  9. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.

6. Gewährleistung

  1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsansprüche des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
  2. Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536 a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. 
  4. Der Provider leistet für die Funktions-und die Betriebsbereitschaft der Software keine Gewähr. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Provider gewährleistet jedoch, dass die unter www.calvah.com genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
  5. Der Provider gewährt dem Kunden eine kostenlose Testphase von sieben Werktagen. Die Testphase beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Es genügt, wenn die Erklärung zur Beendigung der Testphase innerhalb der Frist abgesendet wird. Wenn die Erklärung nicht innerhalb der gewährten Frist erfolgt, verlängert sich die Nutzungsdauer um einen Monat. 
  6. Der Vertrag ist monatlich kündbar. Diesbezüglich wird der Vertrag an dem Tag des Folgemonats beendet, der dem des Vertragsbeginn entspricht. Es erfolgt keine Rückerstattung von Gebühren durch frühere Kündigungen. 
  7. Werden Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der User-ID und des Passwortes des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der User-ID und des Passwortes oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls beim Provider, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. 
  8. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

7. Rechtsmängel; Freistellung

  1. Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird dem Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um diese Ansprüche zu verteidigen.
  2. Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider vor Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen. 

8. Laufzeiten und Kündigung

    1. Der SaaS-Vertrag wird je nach Auswahl auf monatlicher oder jährlicher Zahlung auf unbestimmte Zeit geschlossen, Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien monatlich (bei monatlichem Abo) oder jährlich (bei jährlichem Abo) beendet werden. Demnach wird der Vertrag an dem Tag des Folgemonats beendet, der dem des Vertragsbeginn entspricht.  
    2. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. 

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Softwarebereitstellung und das Data-Hosting das vereinbarte monatliche oder jährliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. zu bezahlen. Das monatliche oder jährliche Entgelt wird über einen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.
    2. Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Provider mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder vom Provider schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
    4. Zahlungen erfolgen per Kreditkartenzahlung mit dem durch den Provider ausgewählten Zahlungsanbieter oder nach vorheriger Absprache per Lastschrift.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

    1. Die Parteien werden, die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
    2. Sofern und so weit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung entsprechende Datenschutzbestimmungen vereinbaren.
    3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse (insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse) und alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung ausgetauscht werden, geheimzuhalten, diese gegenüber Dritten nicht offenzulegen, weiterzugeben und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertrauliche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. 
    4. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
    5. Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden Provider und Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
    6. Kollektiv MFG GmbH weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden. Weitere Informationen können den Datenschutzhinweisen auf der Website des Providers entnommen werden (https://calvah.com/datenschutz/)

 

11. Haftungsbeschränkung

  1. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 10 Nr. 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung des Providers auf 100.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 50.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 50.000 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommenen Garantien.
  5. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Provider keine Haftung übernommen. 
  6. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Provider keine Haftung.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

12. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist Berlin. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1989 (UN-Kaufrecht) er Bundesrepublik Deutschland. 
    2. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.

 

Berlin, 01.01.2022

 

Calvah ist eine Software-as-a-Service Dienstleistung der Kollektiv MFG GmbH,

Papierstr. 14, 13409 Berlin

Handelsregister: HRB 238358 B

Amtsgericht Charlottenburg